Mindfulness-Based Stress Reduction (Stressreduktion durch Achtsamkeit)


MBSR-Kurse mittwochs 

 

 

April-Kurs, abends, 18:30 - 21:00 (ausgebucht)

Beginn 12.04.2023, dann immer mittwochs bis 24.05.2023. 

Retreat-Tag am Sonntag, den 21. Mai 2023 von 10 bis 16 Uhr. Der letzte Kurstermin am 24.05.2023 ist eine Doppelstunde von bis 16:00 - 21.00. 

 

Juni-Kurs, abends, 18:30 - 21:00 

Beginn 14.06.2023, dann immer mittwochs bis 26.07.2023. 

Retreat-Tag am Samstag, den 22. Juli 2023 von 9:30 bis 15:30. Der letzte Kurstermin am 26.07.2023 ist eine Doppelstunde von bis 16:00 - 21.00.  

 

Kursort: Treffauerstr. 19, 81373 München.  

Kosten: 410 Euro (Ermäßigung ist möglich)

 

Anmeldung unter: email@brittahoelzel.de. 


Beschreibung 

Achtsamkeit bedeutet, dem eigenen Erleben im gegenwärtigen Moment mit Bewusstheit und Offenheit zu begegnen. Im Training werden über acht Wochen grundlegende Achtsamkeitspraktiken vermittelt, u.a. Sitzmeditationen, Bodyscan und leichte Bewegungsübungen. Neben der Reflexion der eigenen Erfahrung werden in den Gruppensitzungen verschiedene Themen erarbeitet, u.a., wie die Achtsamkeit im (Arbeits-)alltag zum Tragen kommen kann. Dort kann sie unter anderem helfen, inmitten von stressigen Anforderungen einen klaren Fokus zu behalten, eigene Bedürfnisse klarer zu erspüren, achtsamer zu kommunizieren, einen klareren Blick für Lösungsmöglichkeiten von Problemen zu bekommen und mehr Mitgefühl für andere Menschen zu entwickeln. Bei der Achtsamkeit handelt es sich nicht um einen quick-fix, sondern um eine Lebenshaltung, die kontinuierlich geübt werden sollte. Der Kurs beinhaltet tägliches Üben der vermittelten Praktiken. 

 

Eine kurze Beschreibung des Programms und einige Forschungsbefunden finden Sie in diesem Artikel auf dasgehirn.info

 

 

Viele Krankenkassen bezuschussen die MBSR Kurse!  

Info zur Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention (gilt nur für die Kurse von Dr. Britta Hölzel)

Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden. Die entsprechenden Regelungen kann der/die Versicherte bei ihrer/seiner Krankenkasse erfragen. Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.